„Exhibitionist“ hat ein wasserdichtes Alibi

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Angeklagter war zum Tatzeitpunkt an seinem Arbeitsplatz in der Küche eines Restaurants – Richter spricht 27-Jährigen frei

Maulbronn. Freigesprochen hat das Amtsgericht gestern den 27-jährigen Angeklagten, dem vorgeworfen worden war, er habe zwischen Juli und Oktober 2013 im Raum Maulbronn vor vier männlichen Radfahrern gesetzteren Alters die Hose heruntergelassen und sie zum Oralverkehr aufgefordert. Nach der Beweisaufnahme blieben auch für den Vertreter der Anklage zu viele Ungereimtheiten, um eine Verurteilung zu beantragen.

Zum Auftakt der Hauptverhandlung vor zwei Wochen überraschten der Angeklagte und sein Verteidiger, Christoph Quittnat, mit der Erklärung, an jenem 15. August, an dem sich der mutmaßliche Exhibitionist ab 17.45 Uhr gleich vor zwei Radlern entblößt haben soll, habe der 27-Jährige als Koch in einem Hotel nahe Pforzheim gearbeitet. Tatsächlich belegten die Schichtpläne, die dem Gericht gestern vorgelegt wurden, dass seine Tätigkeit in der Küche um 17 Uhr begann und bis 22.30 Uhr andauerte. Zu jener Zeit ruhte, so die Aussage der Vertreterin des Beherbergungsbetriebs, die Arbeit allein auf den Schultern des Angeklagten und eines zweiten Auszubildenden. Ihr Küchenchef war nach Oberstdorf abgeordnet worden. „Es wäre dem Restaurantchef aufgefallen, hätte einer der beiden Köche gefehlt“, sagte sie, und der zweite Kochlehrling meinte, er hätte „aber richtig Alarm geschlagen“ für den Fall, dass sein Kollege nicht zum Schichtbeginn erschienen wäre. Er konnte ausschließen, dass sein Kollege, der weder einen Führerschein hat noch einen motorisierten Untersatz besitzt, zur fraglichen Zeit nicht am Herd stand. „Ein mehr oder weniger wasserdichtes Alibi“, stellte Oberamtsanwalt Bernhard Martin in seinem Plädoyer fest. Zwar sei der Angeklagte vor Jahren schon einmal wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt worden, weil er sich nach dem Verlust einer Wette vor einem Mädchen entblößt hatte, doch Anhaltspunkte für eine homophile Veranlagung des 27-Jährigen gebe es nicht.

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