„Erziehungsmethoden“ der brutalen Art

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Stiefvater wegen Misshandlung eines Jungen verurteilt – Schläge mit dem Gürtel, einem dünnen Brett und der Wasserwaage

Pforzheim (weg). Aus geschlagenen Kindern werden prügelnde Erwachsene – eine These, die sich allzu häufig bewahrheitet. „Erziehung“ nannte man im vorigen Jahrhundert das, was heute als „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ unter Strafe gestellt ist. Das musste ein 37-Jähriger im Amtsgericht in Pforzheim erfahren. Er erhielt eine 20-monatige Bewährungsstrafe, hat 1000 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen und wird für ein Jahr einem Bewährungshelfer unterstellt. Falls er sich in den drei Jahren nur das Geringste zuschulden kommen lasse, warnte Richterin Miriam Streicher, müsse er die Strafe absitzen.

Geschehen war Folgendes: Der Stiefsohn des Angeklagten „funktionierte“ in der Schule nicht so recht. Außerdem klaute er manchmal Geld, das ihm, wie das Opfer aussagte, zuvor weggenommen worden sei. Die geeigneten Methoden, den Zehnjährigen zu besseren schulischen Leistungen anzuspornen, schienen dem 37-jährigen Stiefvater Schläge mit einem dünnen Brett zu sein, oder mit einem ledernen Männergürtel auf die Sitzfläche des Kindes. Das war 2015, und „geholfen“ hatten die Prügel wenig. Denn im folgenden Jahr, am 11. Juni, als die Familie – inzwischen waren ein Junge, ein Mädchen, die Mutter schwanger, hinzugekommen –, im Umzug in eine größere Wohnung begriffen war, kam wieder ein Brief mit Beschwerden aus der Schule. Gürtel oder andere Schlag-Utensilien lagen offenbar gerade nicht bereit, so dass der Stiefvater (37) zur Züchtigung zu einer Wasserwaage griff und dem Jungen mehrfach kräftig auf den Rücken schlug. Die Mutter hatte nach eigenem Bekunden nichts mitbekommen, sie wurde erst aufmerksam durch das Weinen ihres Sohnes, der Besserung gelobte.

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