Erfolg für ehemalige SWP-Chefs
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Dirk Büscher schließt Prüfung von Rechtsmitteln nicht aus
Pforzheim (pm). Auf Unverständnis stößt das Vorbehaltsurteil des Landgerichts Karlsruhe bei den Gesellschaftern der Stadtwerke Pforzheim (SWP) bezüglich der außerordentlichen Kündigung der ehemaligen Geschäftsführer Roger Heidt und Thomas Engelhard.
Bei der Klage der ehemaligen Geschäftsführer gegen die Stadtwerke Pforzheim geht es um die Rechtmäßigkeit der Kündigung und Weiterzahlung der Geschäftsführerbezüge (wir berichteten). Das Landgericht hat in einem sogenannten „Urkundenprozess“ seine erstinstanzliche Entscheidung gefällt und spricht den SWP-Geschäftsführern drei Monatsgehälter unter Vorbehalt zu.
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