„Enzle“ ist eine Mühlacker Marke

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Urkunden bestätigen den Eintrag im Register – Verwertungsrechte liegen bei der Stadt

Mühlacker (pm/the). Das Maskottchen der Mühlacker Gartenschau ist nun in seiner Einzigartigkeit offiziell geschützt. Wie die Stadtverwaltung am Freitag mitteilte, habe das Deutsche Patent- und Markenamt mit zwei Urkunden bestätigt, dass vor wenigen Tagen „Enzle“ als Wortmarke und Bildmarke in das Register eingetragen worden sei. Beide Marken sind somit seit dem Tag ihrer Anmeldung am 4. April 2014 bundesweit rechtlich geschützt.

Eine echte Marke: Enzle.

Eine echte Marke: Enzle.

Mit dem Eintrag erwirbt laut Mitteilung die Stadt Mühlacker als Inhaberin das alleinige Recht, „die Marken für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen und Dritten die Nutzung zu gestatten“. Was konkret bedeutet, dass nicht jeder nach Lust und Laune – zum Beispiel für Werbung oder sonstige kommerzielle Zwecke – über das Maskottchen der Gartenschau Enzgärten verfügen darf. Die Schutzdauer endet laut Stadtverwaltung im Jahr 2024 und kann jeweils um zehn Jahre verlängert werden.

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