„Enzle“ ist eine Mühlacker Marke
Archiv
Urkunden bestätigen den Eintrag im Register – Verwertungsrechte liegen bei der Stadt
Mühlacker (pm/the). Das Maskottchen der Mühlacker Gartenschau ist nun in seiner Einzigartigkeit offiziell geschützt. Wie die Stadtverwaltung am Freitag mitteilte, habe das Deutsche Patent- und Markenamt mit zwei Urkunden bestätigt, dass vor wenigen Tagen „Enzle“ als Wortmarke und Bildmarke in das Register eingetragen worden sei. Beide Marken sind somit seit dem Tag ihrer Anmeldung am 4. April 2014 bundesweit rechtlich geschützt.
Eine echte Marke: Enzle.
Mit dem Eintrag erwirbt laut Mitteilung die Stadt Mühlacker als Inhaberin das alleinige Recht, „die Marken für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen und Dritten die Nutzung zu gestatten“. Was konkret bedeutet, dass nicht jeder nach Lust und Laune – zum Beispiel für Werbung oder sonstige kommerzielle Zwecke – über das Maskottchen der Gartenschau Enzgärten verfügen darf. Die Schutzdauer endet laut Stadtverwaltung im Jahr 2024 und kann jeweils um zehn Jahre verlängert werden.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen