Enzkreis-Stellen kippen die 3-G-Regel
Enzkreis
Enzkreis. Nachdem auf Bundes- und Landesebene zahlreiche Corona-Beschränkungen wegfallen, passt auch das Landratsamt Enzkreis seine Vorgaben an. Ab Montag, 4. April, gilt beim Zutritt zur Kreisverwaltung und zu ihren Außenstellen keine 3-G-Regel mehr. Das heißt, wie die Behörde in einer Mitteilung bekanntgibt, dass die Kundinnen und Kunden am Eingang keinen Nachweis einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder eines Tests mehr vorlegen müssten. Weiterhin gelte im Landratsamt jedoch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
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