Eltern und Vereine sparen Gebühren

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Beiträge für Schulbetreuung und Nutzung der Hallen werden erlassen

Mühlacker (pm). Auf Beschluss des Gemeinderats werden die Betreuungsgebühren für Schulkinder in Mühlacker für die Monate April, Mai und Juni erlassen. Eine finanzielle Entlastung gibt es gleichzeitig auch für die Vereine, die keine Benutzungsgebühren bezahlen müssen für städtische Sporthallen, die sie wegen der Corona-Krise ohnehin nicht nutzen konnten.

Als Folge der Krise, erinnert in einer Mitteilung die Stadtverwaltung, waren sämtliche kommunalen Betreuungsangebote an Schulen – gemeint sind Leistungen wie die verlässliche Grundschule, die eine Betreuung über die reinen Unterrichtsstunden hinaus gewährleistet, zudem die flexible Nachmittagsbetreuung wie auch die Sprachförderung – bis Ende Juni untersagt; lediglich ein Teil der Kinder konnte in dieser Zeit in den Schulen im Notbetrieb betreut werden. Für die Eltern habe dies eine enorme Herausforderung bedeutet, heißt es im Rathaus, und mit Blick auf dei Situation in den Familien seien die Gebühren analog zu den Kindergartengebühren komplett erlassen worden, nachdem sie zuvor schon nicht eingezogen worden seien. Nur für Kinder, die in den vergangenen Wochen in den Schulen betreut worden, seien, werde eine Gebühr erhoben. Ebenfalls auf Beschluss des Gemeinderats bleiben den Vereinen die sogenannten Sachkostenbeiträge für die Nutzung der städtischen Sporthallen für die Monate April bis September erspart; jedenfalls dann, wenn die Hallen, was in aller Regel der Fall ist, nicht genutzt wurden und werden. Erst seit Mitte Juni ist ein Betrieb unter starken Einschränkungen wieder möglich, und Vereine, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, müssen bezahlen.

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