„Eltern müssen Nachweis bringen“

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Neues Masernschutzgesetz sorgt bei Schulanmeldung für Mehraufwand – Impfpflicht gilt auch in Kitas und für medizinisches Personal

Masern: Bei einer Schulanmeldung müssen Eltern von jetzt an den Impfstatus nachweisen. Das Gesundheitsamt kann gegen Impfverweigerer vorgehen. Foto: ©stalnyk-stock.adobe.com

Masern: Bei einer Schulanmeldung müssen Eltern von jetzt an den Impfstatus nachweisen. Das Gesundheitsamt kann gegen Impfverweigerer vorgehen. Foto: ©stalnyk-stock.adobe.com

(Foto: stalnyk - stock.adobe.com)

Mühlacker/Enzkreis. Seit dem 1. März müssen Eltern unter anderem bei einer Schulanmeldung den Nachweis erbringen, dass ihr Kind gegen die Masern geimpft ist. Das Gesetz gilt auch für das Personal in den Bildungseinrichtungen. Außerdem müssen Menschen die Nachweispflicht erfüllen, wenn sie in einer medizinischen Einrichtung arbeiten oder in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge oder Asylbewerber beschäftigt sind. Auch diejenigen, die in solchen Unterbringungen leben, sind gefordert.

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