Einspruch gegen den eigenen 2:1-Erfolg

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C-Liga-Fußballspiel zwischen FC Gündelbach II und TSV Mühlhausen/Enz landet vor dem Sportgericht

Beim Treffen zwischen FC Gündelbach und TSV Mühlhausen (blaue Trikots, hier eine Szene aus dem Hinspiel im September) ging es vermutlich nicht mit rechten Dingen zu.

Beim Treffen zwischen FC Gündelbach und TSV Mühlhausen (blaue Trikots, hier eine Szene aus dem Hinspiel im September) ging es vermutlich nicht mit rechten Dingen zu. Foto: Fotomoment

Ungewöhnlich, dass eine siegreiche Mannschaft Protest gegen die Wertung eines gewonnenen Spiels Protest einlegt. Die Fußballer des TSV Mühlhausen/Enz tun es trotzdem. Aus Prinzip. Der 2:1-Erfolg beim FC Gündelbach II vom Sonntag wird bald das Sportgericht des Bezirks Enz-Murr beschäftigen.

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