Einspruch gegen Wahl wird zurückgewiesen
Enzkreis
Enzkreis. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat einen Einspruch gegen die Kreistagswahl zurückgewiesen. Damit ist das Wahlergebnis amtlich bestätigt. „Selbst wenn der Einspruchsführer gegen die Entscheidung klagen sollte, treten die gewählten Kreistagsmitglieder ihr Amt an“, erläutert die Leiterin des Kommunal- und Prüfungsamts im Landratsamt Enzkreis, Maral Saraie. Die konstituierende Sitzung des neuen Kreistages findet daher wie geplant am Montag, 22. Juli, statt.
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