Eingeschenkt
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Am Rande einer Veranstaltung in Mühlacker erhält der Gast unverhofft nähere Einblicke in die Feinheiten der gesetzlichen Bestimmungen, wenn es um den Ausschank alkoholischer Getränke geht. Der Besucher bestellt, nachdem die Begleiterin einen Whisky Marke Jack Daniels und ein kleines Fläschchen Cola geordert hat, unbedarft einen Jacky Cola, also beide Zutaten in einem Glas.
Tut mir leid, geht nicht, sagt die freundliche Servicekraft am Tresen und verweist auf die einschlägigen Konzessionsauflagen, die es ihr verbieten, solche Mischgetränke auszuschenken. Was sie stattdessen gerne anbieten kann, sind beide Zutaten getrennt – und wenn anschließend der durstige Kunde beides selbstständig zusammenschüttet ...
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