Eine Frage der Privilegierung
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Pensionspferdehaltung: Vorhaben eines Landwirts beschäftigt Gemeinderat und Baurechtsamt
Sternenfels (ert). Wieder mal hatte sich der Sternenfelser Gemeinderat mit einem problembehafteten Baugesuch zu befassen. Letztlich verneinte der Gemeinderat am Donnerstag mit den Stimmen der Fraktionsgemeinschaft mehrheitlich das Einvernehmen der Gemeinde – zumindest in Bezug auf den Status quo. Hintergrund: Eine Landwirtsfamilie in Diefenbach hatte im Vorgriff auf ihre geplante Pensionspferdehaltung eine Tierauslauffläche mit Rasengittersteinen ausgelegt, wozu es offiziell einer Genehmigung bedurft hätte. Das Enzkreis-Baurechtsamt argumentierte nun, dass dies grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sei, weil der Betrieb nicht die erforderliche Größe von zehn Hektar bewirtschafteter Fläche aufweise und sich somit nicht auf die Vorteile eines privilegierten Betriebs berufen könne. Gleiches gelte für die Einzäunung.
Der Landwirt machte geltend, dass er dieses Flächenminimum durch das Zupachten mehrerer Hektar bis zum Herbst überschreiten werde. Dann sollten die Rasengittersteine zulässig sein.
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