Ein Urteil mit Signalwirkung

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Der Wahlrechtsausschluss für behinderte Menschen, die betreut werden, ist Geschichte

Menschen mit Behinderungen, die einen rechtlichen Betreuer haben, dürfen an der Europawahl teilnehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Was bedeutet die Neuerung für die Klienten der Lebenshilfe Vaihingen-Mühlacker? Dazu äußert sich Geschäftsführerin Sandra Sailer im Interview.

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