Drauflos gebaut
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Zu „Halle: Wassergefälle ist nicht ausreichend“ vom 5. März:
Das erinnert mich nur allzu gut an mein eigenes Bauvorhaben in Schönenberg im Jahr 1984. Der Abwasseranschluss war entgegen der Baupläne zu hoch und hätte bei Einhaltung der vorgeschriebenen Erdgeschossfußbodenhöhe dazu geführt, dass eine Hebeanlage hätte eingebaut werden müssen. Zunächst hat dies niemand bei den zuständigen Baubehörden Ötisheim und Mühlacker geglaubt, weil nicht sein kann, was nicht sein darf, und sich die Planer nicht irren. Erst, nachdem man das von Seiten der Baubehörde in Mühlacker vor Ort überprüft hat und zugeben musste, dass dem so ist, durften wir die Erdgeschossfußbodenhöhe entsprechend überschreiten, um das notwendige Gefälle zu erreichen. Dadurch konnte dann auch die teure Hebeanlage vermieden werden.
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