Disziplinarverfahren wieder aufnehmen

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Pforzheim (pm). Das Disziplinarverfahren gegen einen Pforzheimer Justizvollzugsbeamten soll wieder aufgenommen werden. Dies teilt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion, mit. In einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung erkundigte sich Rülke nach dem Stand des Verfahrens bezüglich der Anklage gegen den Justizvollzugsbeamten der Jugendstrafanstalt in Pforzheim. Ihm wird, so Rülkes Wahlkreisbüro, vorgeworfen, junge Häftlinge für private Zwecke eingesetzt und Daten zu ihrer Anwesenheit gefälscht zu haben.

In seiner Antwort legte das Justizministerium dar, dass der Leiter der Heimsheimer Justizvollzugsanstalt, zu der die Jugendstrafanstalt Pforzheim gehört, im November 2013 Unterlagen übersandte, die den Verdacht eines durch einen Beamten begangenen Dienstvergehens gerechtfertigt habe. Zwei Tage darauf habe das Ministerium vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht. Nach einer Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Leiter der Justizvollzugsanstalt habe man dem betreffenden Beamten sofortiges Hausverbot erteilt. Innerhalb einer Woche sei das Disziplinarverfahren eingeleitet und Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Karlsruhe erstattet worden.

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