Digitale Sitzungen in Ausnahmefällen
Enzkreis
Enzkreis (fg). Der Enzkreis ändert nach einem entsprechenden Kreistagsbeschluss zum 1. Januar 2021 seine Hauptsatzung. Der zufolge sind dann in besonderen Fällen auch Gremiensitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder möglich. Außer bei „Gegenständen einfacher Art“ darf diese Sitzungsform aber nur gewählt werden, wenn die persönliche Teilnahme aus schwerwiegenden Gründen unzumutbar wäre. Dazu zählen laut Landkreisordnung Naturkatastrophen und der Seuchenschutz sowie „sonstige außergewöhnliche Notsituationen“. Bei öffentlichen Sitzungen muss zudem eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen. „Die herkömmliche Arbeit des Kreistags in Form von Präsenzsitzungen kann die neu eingefügte Möglichkeit zur Durchführung von Videokonferenzen aus Sicht der Verwaltung nicht ersetzen“, gibt Landrat Bastian Rosenau zu bedenken. Grundsätzlich gingen die Vorschriften der Landkreisordnung von einer persönlichen Anwesenheit der Kreistagsmitglieder aus.
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