Diebische Putzfrau tappt in Falle
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39-Jährige hat nach Auffassung des Gerichts Arbeitgeber bestohlen – Zu Bewährungsstrafe verurteilt
Maulbronn. Zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten ist eine 39-jährige Putzfrau verurteilt worden, die im Herbst vergangenen Jahres ihre Arbeitgeber bestohlen hat. Als Bewährungsauflage gab Richter Dr. Bernd Lindner der Angeklagten zudem auf, binnen zehn Monaten 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten.
Mit diesem Urteil blieb der Amtsgerichtsdirektor nur knapp unter dem Strafantrag von Staatsanwalt Michael Ramöller, der für elf Monate auf Bewährung plädiert und gleichfalls die Verhängung von Arbeitsstunden gefordert hatte. Das Urteil ist rechtskräftig. Sowohl die Angeklagte als auch der Anklagevertreter verzichteten auf Rechtsmittel. Wie berichtet, soll sich die Angeklagte insgesamt fünfmal bei ihren Putzstellen an versteckten Firmengeldern, offen zugänglichen Spardosen, Geldbörsen und beiseite gelegten Geldscheinen bedient haben, bevor sie nach ihrem letzten Griff in ein fremdes Portemonnaie in eine Diebesfalle tappte.
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