Die Zeit ist abgelaufen

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„Ablauf des Nutzungsrechts“, lautet eine Überschrift in den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt, und dieses „Nutzungsrecht“ könnte sich theoretisch auf vieles beziehen: ein städtisches Grundstück, einen öffentlichen Stellplatz, eine Zufahrt oder einen Fußweg.

Tatsächlich aber geht es um ein Grab, genauer: um Grab Nummer 14, Feld 5, auf dem Friedhof St. Peter. Ein öffentlicher Aufruf, der uns klar vor Augen führt, dass sich der Begriff der Ewigkeit in amtlichen Dingen vor allem auf die Bearbeitungsdauer zu Lebzeiten bezieht, und dass der Tod andererseits keinesfalls davor bewahrt, sich an behördliche Fristen und Vorgaben zu halten.

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