„Bürger können beurteilen, ob ihr Schultes fit ist“

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Die Debatte über die Altersgrenze für Wahlbeamte zeigt, dass sich viele potenziell Betroffene eine Lockerung vorstellen können

Enzkreis. Für Wahlbeamte wie Landräte und (Ober-)Bürgermeister gelten in Baden-Württemberg klare Altersgrenzen: Sie dürfen noch nicht 65 Jahre alt sein, wenn sie gewählt werden, und müssen spätestens mit 68 in Pension gehen. Geht es nach der FDP-Landtagsfraktion, die einen eigenen Gesetzesentwurf in der Sache vorgelegt hat, sollen die bisherigen Altersbegrenzungen komplett aufgehoben werden. „Der Wähler soll entscheiden, ob er einen Kandidaten für geeignet hält“, erklärt der eben erst gekürte Spitzenkandidat der FDP und Fraktionschef der Liberalen im Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, im Gespräch mit unserer Zeitung. Mit dem Gesetzesentwurf treibt die Fraktion des Enzkreisabgeordneten die grün-rote Landesregierung vor sich her, die bereits vor längerer Zeit ein Gesetz angekündigt hatte, in der Frage jedoch zerstritten ist.

Sind vom derzeit noch gültigen Alterslimit betroffen: Schultes Jürgen Kurz (li.) und der Enzkreis-Landrat Karl Röckinger. Fotos: Keller/lh

Sind vom derzeit noch gültigen Alterslimit betroffen: Schultes Jürgen Kurz (li.) und der Enzkreis-Landrat Karl Röckinger. Fotos: Keller/lh

Von der bisherigen Regelung betroffen ist im Enzkreis als Nächster der Niefern-Öschelbronner Bürgermeister Jürgen Kurz, wie Markus Rudisile, Amtsleiter beim Landratsamt Enzkreis und zuständig für Rechtsaufsicht und Kommunalwahlen, sagt. Der heute 67-jährige Kurz – er war gestern aus Termingründen nicht zu erreichen – wurde erstmals 1977 gewählt und trat seinen Dienst 1978 an. Seine letzte Amtszeit als Rathauschef endet 2018 –eigentlich – denn wegen der Altersgrenze müsse er schon vorher seinen Hut nehmen, nämlich bereits im nächsten Jahr, so Rudisile. Der Amtsleiter könnte sich einen Kompromiss vorstellen: Wer vor seinem 65. Geburtstag gewählt wird, sollte seinen Dienst bis zum Schluss, also bei Bürgermeistern acht Jahre lang, ausüben können.

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