Bürger klagen über Tretminen

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Mühlacker (pm). „Immer wieder melden sich erzürnte Bürger und beklagen die Hinterlassenschaften von Vierbeinern“, teilt das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Mühlacker mit. Die Tretminen auf Gehwegen, Grünstreifen und in Erholungsanlagen seien für viele ein großes Ärgernis, sie stellten aber auch eine seuchenhygienische Gefahr dar.

Vielen Hundehaltern sei indes nicht klar, dass sie verpflichtet seien, die Kothaufen ihrer Tiere sofort zu beseitigen, so die Behörde weiter, die auf die polizeiliche Umweltschutzverordnung der Stadt Mühlacker verweist. In Fachgeschäften gebe es auch „eine große Auswahl an geeigneten Artikeln“, die das Entfernen erleichterten. Werde die Regel nicht befolgt, könne ein Bußgeld von bis zu 500 Euro verhängt werden. „Im Übrigen berechtigt die Zahlung der Hundesteuer den Hundehalter – entgegen der landläufigen Meinung – nicht, den Kot des Hundes einfach liegen zu lassen.“ Vielmehr werde die Abgabe als Steuerungsinstrument eingesetzt, um eine übermäßige Hundehaltung einzudämmen.

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