Brötchen gelten nicht als Gefahrenherd

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Die Übertragung des Coronavirus durch Lebensmittel ist nach Einschätzung der Experten ziemlich unwahrscheinlich

Brötchen gelten nicht als Gefahrenherd

Bei frischem Obst und Gemüse gilt das, was auch in „normalen Zeiten“ gilt: Vor dem Verzehr gründlich waschen.

Mit steigenden Fallzahlen wächst auch die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe von einer Infektion mit dem Coronavirus betroffen sind. Dies allein bedeutet aber noch keine erhöhte Gefahr für die Kunden, beruhigt das Gesundheitsamt.

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