Breitensport-Betrieb läuft langsam an
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Enzkreis (pm). Seit dem 11. Juni sind in Baden-Württemberg im Breiten- und Leistungssport wieder Sportwettkämpfe erlaubt. Unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften dürfen Trainingsgäste in Schwimm-, Hallen-, Thermal- und Spaßbädern sowie öffentlichen und privaten Anlagen ihrem Sport nachgehen, auch Wettbewerbe und Wettkämpfe austragen, sofern die Sportart kontaktlos betrieben werden kann. Manche Sportarten sind so jedoch von der Öffnung nach wie vor ausgenommen, denn die neue Regelung gilt nur für Sportarten, bei denen ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden kann, also etwa beim Golf, Reiten, Sportschießen und verschiedenen Leichtathletikdisziplinen. Die Wettkämpfe dürfen zudem nur ohne Zuschauer stattfinden. Die Veranstalter müssen ein Hygienekonzept entwickeln und dieses auf Verlangen den Behörden vorlegen. Im Breitensport sind bis zu 99 Sportler bei Wettkämpfen zugelassen. Die Corona-Verordnung für Sportwettkämpfe ist neben weiteren Informationen zur Wiederaufnahme des Trainings- und Sportbetriebs im Internet abrufbar auf der Webseite des Württembergischen Landessportbunds in der WLSB-Infothek unter www.wlsb.de/infothek.
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