Brandstiftung: Frau muss in Psychiatrie
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57-Jährige ist laut Gericht schuldunfähig – Bei Feuer auf Balkon entsteht hoher Sachschaden
„Es tut mir unendlich leid“, sagte die Beschuldigte im Prozess wegen schwerer Brandstiftung vor der Auswärtigen Großen Strafkammer. Nach fast achtstündiger Verhandlung verkündete Vorsitzender Richter Hermann Meyer das Urteil: Marie (Name geändert) wird in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Pforzheim. Wie der sachverständige Psychiater in einem eineinhalbstündigen Kurzgutachten darlegte, ist die 57-Jährige schuldunfähig aufgrund einer schizo-affektiven Störung.
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