Brandstifter muss fast vier Jahre hinter Gitter
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Berufung abgewiesen: Richter bestätigt erstinstanzliches Urteil
Pforzheim. „Viel Rauch um nichts“ oder „Wo Rauch ist, ist auch Feuer“: Im Indizienprozess wegen mehrfacher Brandstiftungen in der Pforzheimer Innenstadt hat die Auswärtige Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe die Berufung des Angeklagten verworfen. Das Gericht bestätigte die Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten aus erster Instanz.
In der Nacht auf den 4. Oktober 2012 hatte der Täter zwischen Mitternacht und 3 Uhr ein Feuerwerk entfacht: Fünfmal brannte es in der Innenstadt, angefangen beim Altpapierstapel vor der Litfaßsäule in der Nähe einer Fielmann-Filiale zog sich die Spur über drei weitere Brennpunkte in Richtung Westen, bis sie in der Kellerparzelle eines Mehrfamilienhauses an der Gymnasiumstraße endete.
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