Brandschutz: Auszug aus der Landesbauverordnung
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In Paragraf 15 der Landesbauverordnung Baden-Württemberg ist der Brandschutz von Gebäuden geregelt. Demnach müssen bauliche Anlagen so angeordnet und errichtet werden, „dass der Entstehung von Feuer und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind“.
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