„Blockbildung“ ist nicht erlaubt
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BFV verweist auf die Vorgaben des Landes für Fußballstadien
Enzkreis (pm). „Aufgrund zahlreicher Missverständnisse bei der Auslegung der aktuellen Corona-Verordnung“, heißt es in einer Mitteilung des Badischen Fußballverbands (BFV) vom Freitag, habe das Ministerium die Abstandsregel für Zuschauer nochmals klarer formuliert. Auf dem Sportgelände sei demnach, so der BFV, dauerhaft der Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten.
In den vergangenen Tagen seien bereits einige Sportveranstaltungen „unter angepassten Bedingungen“ durchgeführt worden, heißt es beim Verband, der auch für den Fußballkreis Pforzheim zuständig ist. Dabei seien Zuschauer unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen worden, wobei es zu „Missverständnisse“ gekommen sei. Wie das Stuttgarter Ministerium nun klargestellt habe, sei eine Blockbildung von bis zu 20 Personen unter den Zuschauern nicht zulässig. Zwischen allen Zuschauern sei weiterhin ein Mindestabstand von mindestens anderthalb Metern einzuhalten, zitiert der BFV aus dem Schreiben des Ministeriums, und von dieser Regelung könne nur abgewichen werden, wenn die Mitglieder des Fanblocks in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenen Haushalt angehören, einschließlich Ehegatten, Lebenspartner oder Partner.
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