„Bildungszeitgesetz stärkt das Ehrenamt“
Archiv
Stuttgart (pm). Arbeitnehmer in Baden-Württemberg können sich ab Juli für bis zu fünf Tage pro Jahr für eine politische, ehrenamtliche oder berufliche Weiterbildung freistellen lassen. Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) begrüßt das Bildungszeitgesetz, das der Landtag am Mittwoch verabschiedet hat. Da die Bildungszeit im ehrenamtlichen Bereich beansprucht werden kann, profitieren auch Sportvereine davon. „Das ist eine äußerst positive Nachricht für den organisierten Sport“, sagt LSV-Präsident Dieter Schmidt-Volkmar. „Mit dem Gesetz bekommen unsere Ehrenamtlichen mehr Zeit, um sich auch außerhalb von Wochenenden und Abendstunden weiterzubilden und zu qualifizieren.“ Durch das Gesetz werde das Ehrenamt deutlich gestärkt. Die Sportorganisation sei der größte außerschulische Bildungsträger und wolle dieser Herausforderung durch Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen auch in Zukunft gerecht werden. „Wir fordern allerdings, dass in der Rechtsverordnung zeitnah die Ausbildungsgänge festgelegt werden, für die ein Anspruch auf Bildungszeit besteht. Hier brauchen wir schnell Klarheit“, so Schmidt-Volkmar.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen