Bewährungsstrafe nach Messerstich

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Prozess um Streit vor einem Bistro an der oberen Bahnhofstraße: 24-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Maulbronn/Mühlacker (ra). Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht den 24-jährigen Angeklagten verurteilt, der vor etwas mehr als einem Jahr mit einem Messer zugestochen und einen zwei Jahre Jüngeren an der Hand und auf dem Rücken verletzt hat. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, der Verurteilte muss an sein Opfer 5000 Euro Schmerzensgeld bezahlen und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Wie berichtet, gerieten der Angeklagte und ein Verflossener seiner damaligen Freundin am 28. März 2013 gegen 1.45 Uhr vor einem Bistro an der oberen Bahnhofstraße in einen Streit, und Gäste des Lokals trennten die Kontrahenten. Dabei griff sich das spätere Opfer den Angeklagten und schob ihn zur Seite, worauf dieser das Messer zog und dem 22-Jährigen über den Rücken zog. Der Angeklagte dagegen hatte bei der Eröffnung der Hauptverhandlung angegeben, von hinten angegriffen und am Hals umklammert worden zu sein, wogegen er sich gewehrt habe.

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