Bewährungsstrafe für freien Notar
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Verteidiger des Angeklagten kündigt Revision an
Pforzheim. Der erste freie Notar Pforzheims ist am gestrigen Donnerstag zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe wegen Gebührenüberhebung verurteilt worden. Außerdem bleibt sein Geschäftsvermögen in staatlichem Gewahrsam.
Der Vorsitzende der Auswärtigen Großen Strafkammer, Andreas Heidrich, begründete das Urteil ausführlich: Die Kammer sei überzeugt davon, dass der Notar von April 2010 bis Mai 2013 (das Mühlacker Tagblatt berichtete) für Nebentätigkeiten bei Ver- und Ankäufen von Häusern oder Grundstücken den vollen Geschäftswert, also 100 Prozent, abgerechnet habe. Maximal aber dürften höchstens 50 Prozent berechnet werden.
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