Betrügen leicht gemacht
Enzkreis
Richter beklagt, dass bei der Abrechnung von Corona-Tests nicht genau genug hingeschaut worden sei.
Enzkreis/Pforzheim. Falls es zu einer Verurteilung kommen sollte, muss „ein erhebliches Mitverschulden der Geschädigten“ angenommen werden, zog der Vorsitzende des Schöffengerichts, Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik, am Donnerstag ein „vorläufiges Fazit“ nach der Vernehmung des Leiters Geschäftsbereich Abrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).
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