Betriebe müssen Stellen für Schwerbehinderte melden
Enzkreis
Pforzheim/Enzkreis. Bis Ende März muss bei der Agentur für Arbeit die Meldung über die Beschäftigung von Menschen mit Handicaps eingegangen sein. Daran erinnert die Behörde in einer Mitteilung. Betriebe mit 20 Arbeitsplätzen und mehr, heißt es zu den Hintergründen, hätten die gesetzliche Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Stellen schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Kämen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, sei eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt zu leisten. Für die Erstellung und den Versand der Anzeige stehe den Arbeitgebern die Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. pm
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