Bestattungen werden in Mühlacker teurer
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Mühlacker (ts). Der Mühlacker Gemeinderat hat eine ab 1. Juni 2018 geltende Neufassung der Satzung über die Gebühren im Bestattungswesen beschlossen. Dadurch kommt die Stadt auf jährliche Mehreinnahmen von rund 123000 Euro und einen Kostendeckungsgrad von insgesamt 60,67 Prozent. Auf die Bürger kommen bei den Gebühren für die Grabherstellung zum Teil deutlich höhere Ausgaben zu. So steigt der Obolus für die Herstellung eines Urnengrabs von 337 auf 524 Euro und für die Herstellung eines Grabes für Erwachsene von 619 auf 964 Euro. Die Gebühren für die Grabnutzungsrechte steigen bei Reihengräbern für Erwachsene von 900 auf 1000 Euro. Bei den Wahlgräbern bleiben die Nutzungsrechte bei vielen Sparten gleich wie bisher.
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