Beschäftigungspflicht wird jährlich überprüft
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Jobs für Schwerbehinderte: Arbeitgeber erhalten Unterlagen
Enzkreis/Pforzheim (pm). Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind als sogenannte beschäftigungspflichtige Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Darauf weist die Arbeitsagentur in einer aktuellen Pressemitteilung hin. Die Höhe dieser Abgabe sei abhängig von der Beschäftigungsquote.
Zur Überprüfung, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2014 erfüllt wurde, müssen laut der Pressemitteilung die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2015 der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese gesetzliche Frist kann nicht verlängert werden. Geht die Anzeige verspätet ein oder ist sie unvollständig oder falsch ausgefüllt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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