Beiträge: Droht Bürgern finanzielles Ungemach?

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Möglicherweise werden Zahlungen in mittlerer fünfstelliger Höhe für die Erschließung von Straßen fällig. Auch Mühlacker betroffen.

Wiernsheim. Braut sich in Sachen Erschließungsbeiträge dieser Tage eine finanzielle Katastrophe für viele Bürger zusammen? Wiernsheims Bürgermeister Karlheinz Oehler und der FDP-Landtagsabgeordnete Professor Dr. Erik Schweickert sehen diese Gefahr durchaus. Eine Gesetzesänderung könnte dazu führen, dass vielen Bürgern erhebliche Zahlungen im mittleren fünfstelligen Bereich drohen – wenn sie an Straßen wohnen, die auch nach Jahrzehnten formal noch nicht erschlossen sind.

Beiträge: Droht Bürgern finanzielles Ungemach?

Die Straße „Im Wiesental“ in Wiernsheim ist eine der Straßen, die von der Gesetzesänderung in der momentanen Version betroffen wäre. Foto: Friedrich

Im Prinzip gebe es in Sachen Erschließung drei Fälle, erklärte Schweickert bei einem Pressegespräch in Wiernsheim die Situation. Der erste Fall sei unproblematisch: Es wurde ein Bebauungsplan erstellt, und die Straßen sind plangemäß gebaut worden. „Dann kann innerhalb von fünf Jahren ein Erschließungsbeitrag erhoben werden.“ Was aber passiert, wenn es einen Bebauungsplan gibt, der auch nach Jahrzehnten noch nicht vollständig umgesetzt wurde, „salopp ausgedrückt“, so Ohler, „weil die Gemeinde damals kein Geld hatte, um vielleicht noch einen Parkplatz zu bauen oder einen Baum zu pflanzen, wie es eigentlich im Plan vorgesehen gewesen wäre?“ Oder wenn es erst gar keinen Bebauungsplan gibt, weil Häuser damals einfach an breiten Feldwegen gebaut wurden? Nicht unüblich nach dem Krieg, als Flüchtlinge kamen, die eine Unterkunft brauchten, so Oehler. „Da hat man halt eine Wasserleitung reingelegt, Abwasser gab’s später auch noch, und alle waren glücklich“ – auch ohne Bebauungsplan.

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