Behörden rüsten sich für Kraftakt

Enzkreis

Zuständigkeit für Ukraine-Flüchtlinge wechselt im Juni zum Jobcenter.

Auf der Enzkreis-Homepage können die Anträge, die ukrainische Flüchtlinge ab Anfang Juni brauchen, bereits heruntergeladen werden. Foto: Landratsamt/Joos

Auf der Enzkreis-Homepage können die Anträge, die ukrainische Flüchtlinge ab Anfang Juni brauchen, bereits heruntergeladen werden. Foto: Landratsamt/Joos

Enzkreis. Ab dem 1. Juni erhalten aus der Ukraine geflüchtete Menschen finanzielle Leistungen nicht mehr über das Asylbewerber-Leistungsgesetz, sondern über das Sozialgesetzbuch (SGB II), allgemein Hartz IV genannt. Für die derzeit etwa 1500 Betroffenen, die im Enzkreis gemeldet sind, bedeutet dies, dass sie einen neuen Antrag auf Leistungen stellen müssen. Der Grund: Im SGB II-Antrag werden mehr Daten abgefragt als für die Asyl-Leistungen.

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