Behörde: Beschwerde ist unbegründet
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Regierungspräsidium gibt Landratsamt Enzkreis in Heimsheimer „Grundstücksaffäre“ recht
Enzkreis (pm). „Das Vorgehen des Landratsamts Enzkreis ist nicht zu beanstanden.“ Zu diesem Ergebnis kommt nach einer Mitteilung des Landratsamts das Regierungspräsidium Karlsruhe in seiner Stellungnahme zur Beschwerde der Mitglieder des Heimsheimer Gemeinderats gegen die Kommunalaufsicht des Landratsamts.
Die Heimsheimer Räte hatten verlangt, dass das Landratsamt Schadensersatzansprüche gegen Bürgermeister Uwe Rupp geltend macht, die im Zusammenhang mit einem Grundstückserwerb entstanden seien. Im Landratsamt war man jedoch überzeugt, dass dafür keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen, und hatte das Begehren abgelehnt. Mit seiner Stellungnahme hat das Regierungspräsidium nunmehr diese Rechtsauffassung bestätigt und schreibt: „Die Nachprüfung der Entscheidung hat keinen Grund für eine Beanstandung ergeben.“
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