Begriffe abklären

Archiv

Zu „Schnelle E-Bikes sollen Radwege nutzen dürfen“ vom 1. Juli:

Zum Thema der E-Bikes wäre vorab zu sagen, dass nach der Definition der Elektro-Räder der Oberbegriff E-Rad eine Zusammenfassung aller Fahrräder ist, die man mit zusätzlicher oder alleiniger Fuß-/Elektrokraft betreiben kann. E-Bikes sind Fahrräder, die auch ohne Tretbewegung fahren können.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen