Begriffe abklären
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Zu „Schnelle E-Bikes sollen Radwege nutzen dürfen“ vom 1. Juli:
Zum Thema der E-Bikes wäre vorab zu sagen, dass nach der Definition der Elektro-Räder der Oberbegriff E-Rad eine Zusammenfassung aller Fahrräder ist, die man mit zusätzlicher oder alleiniger Fuß-/Elektrokraft betreiben kann. E-Bikes sind Fahrräder, die auch ohne Tretbewegung fahren können.
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