Bebauungsplan: Antrag wird abgewiesen
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Mühlacker (ts). Der Antrag eines privaten Grundstückseigentümers, der sich gegen die Auflagen des Bebauungsplans Lienzinger Straße/Vordere Industriestraße wehrt, werde abgewiesen, sagt Bürgermeister Winfried Abicht auf Anfrage des Mühlacker Tagblatt. Dies habe der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mündlich mitgeteilt; das schriftliche Urteil stehe noch aus. Die Kosten des Verfahrens habe die Antragstellerin, also der Grundstückseigner, zu tragen. Eine Revision werde, wie der Verwaltungsgerichtshof schon mal wissen ließ, nicht zugelassen, so der Bürgermeister.
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