Baurecht für Spielhalle

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Maulbronn (eld). Rein baurechtlich steht dem Bau einer Spielhalle an der Talstraße in Maulbronn nichts im Wege, informierte Bürgermeister Andreas Felchle am Mittwoch die Mitglieder des Technischen Ausschusses über den positiven Entscheid zu einer Bauvoranfrage beim Landratsamt. Ob der Betreiber aber tatsächlich eine Betriebserlaubnis bekomme, sei dann wieder vom Landesglücksspielgesetz abhängig, kritisierte Felchle den „Bürokratiewahnsinn“.

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