Bauhofleiter darf Gemeinderat sein
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Hauptamt in Ötisheim überprüft Wahl
Ötisheim (the). Günter Kolb darf sich als Gemeinderat in Ötisheim engagieren, obwohl er als Bauhofleiter bei der Gemeinde angestellt ist. Das hat eine Überprüfung durch die Verwaltung ergeben.
Günter Kolb.
Wie den Unterlagen für die Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstag zu entnehmen ist, hatte die Wählervereinigung „Es geht noch mehr ...“ um eine Überprüfung gebeten. Tatsächlich enthält die Gemeindeordnung unter Paragraf 29 einen Passus, wonach für Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde eine Tätigkeit als Gemeinderat ausgeschlossen ist – allerdings gibt es einen für den „Fall Kolb“ entscheidenden Zusatz: Die Regel finde keine Anwendung auf Arbeitnehmer, „die überwiegend körperliche Arbeit verrichten“. Das aber trifft nach Einschätzung der Verwaltung auf den SPD-Bewerber zu: „Herr Kolb ist zwar als Bauhofleiter bei der Gemeinde Ötisheim beschäftigt, ist jedoch überwiegend körperlich tätig“, heißt es in der Stellungnahme aus dem Rathaus. Und weiter: „Er ist weder bei Dienstbesprechungen anwesend, noch hat er weitreichende eigene Entscheidungsbefugnisse.“
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