Baugebiet: Verträge mit Eigentümern

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Mühlacker-Grossglattbach (ts). Der Gemeinderat hat jetzt den geänderten städtebaulichen Entwurf als Grundlage für den Bebauungsplan „Pforzheimer Weg“ in Großglattbach beschlossen.

Wie berichtet, wird der Abschnitt, in dem historische Grabstellen entdeckt worden sind, von der Bebauung freigehalten. Im Gegenzug darf auch der südliche Bereich, der überwiegend bereits im Flächennutzungsplan enthalten war, in die Planung einbezogen werden. Ebenfalls festgelegt worden ist, dass die künftigen Wohngebäude mindestens zehn Meter von der Landesstraße entfernt sein müssen.

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