Ausraster kostet 1650 Euro plus Fahrverbot
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Angeklagter Mercedes-Fahrer manövriert sich im Maulbronner Amtsgericht mit einem Geständnis aus der Sackgasse
Maulbronn. Rücksichtloses Fahrverhalten, Nötigung, Beleidigung oder Körperverletzung: das alles gehört zum täglichen Wahnsinn auf Deutschlands Straßen. Autofahrer kämpfen mit harten Bandagen um ihr vermeintliches Recht, und am Ende sind dann häufig die Juristen gefragt.
Auch der Maulbronner Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner hat sich in seiner Laufbahn schon mit unzähligen unerfreulichen Vorkommnissen im Straßenverkehr beschäftigen müssen. Erst am gestrigen Dienstag zog er mit einem Urteil einen Schlussstrich unter einen Konflikt, der eigentlich niemals hätte vor Gericht landen dürfen. Oberstaatsanwalt Bernhard Martin hatte sich beim Verhandlungsauftakt sichtlich geärgert über den Fall. Man müsse sich im Klaren darüber sein, dass hier die „Sturheit zweier Autofahrer“ erst der Polizei und dann der Justiz Arbeit beschere. Was war passiert? In Mönsheim waren sich zwei Dickschädel an einer Engstelle mit ihren Fahrzeugen begegnet (wir berichteten). Mit wenig Mühe hätten sie verhindern können, dass eine eigentlich völlig alltägliche Situation dermaßen aus dem Ruder läuft, dass am Ende zwei Kinder in Panik geraten und die Polizei anrücken muss. Doch beide Führerscheinbesitzer waren schlicht nicht kompromissfähig. Der Mann im Mercedes Cabrio (53), der sich am Dienstag im Maulbronner Amtsgericht als Angeklagter in dem Fall verantworten musste, war im April 2017 im Begriff gewesen, in eine Einfahrt zu steuern. Er musste jedoch halten, weil sich ein Opel genähert hatte. Der Mercedes-Fahrer hätte rein rechtlich gesehen zurücksetzen müssen, weil er parkende Fahrzeuge als Hindernis auf seiner Straßenseite neben sich gehabt hatte und niemand hinter ihm fuhr.
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