Ausgehöhlt
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Zu „Union prüft Klage gegen Homo-Ehe“ vom 1. Juli:
Dass das beschlossene Gesetz zur „Öffnung“ der Ehe für homosexuelle Paare grundgesetzwidrig ist, ist offenbar. Denn als die Väter des Grundgesetzes den besonderen Schutz der Ehe hineinschrieben, dachten sie nur an die Verbindung von Mann und Frau. Etwas anderes war damals nicht denkbar. Auch das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt, dass nur die Verbindung zwischen Mann und Frau eine Ehe im Sinne des Grundgesetzes sein kann. Die Fraktionen aller im Bundestag vertretenen Parteien haben versucht, sich darüber hinwegzusetzen, ausgenommen die Fraktion der CDU/CSU, von der aber auch etliche für das Gesetz gestimmt haben. Ebenfalls verfassungswidrig ist das am selben Tag verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz, welches ein Zensurgesetz ist. Beide Koalitionsfraktionen haben dafür gestimmt – gegen die Verfassung. In der heißt es nämlich: „Eine Zensur findet nicht statt.“ So werden Rechtsstaat und Demokratie ausgehöhlt.
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