Aus für Heizungen nach 30 Jahren
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Informationen für Hauseigentümer
Pforzheim/Enzkreis (pm). Mehr als zwei Millionen Öl- und Gasheizungen in Deutschland sind seit diesem Jahr mehr als 30 Jahre in Betrieb. Damit überschreiten sie in vielen Fällen die erlaubte Nutzungsdauer und müssen 2020 erneuert werden. Hauseigentümer sollten deshalb prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1990 eingebaut wurde und zu den austauschpflichtigen Geräten zählt, dazu rät „Zukunft Altbau“, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm zur energetischen Sanierung. Das Alter der Heizung ist auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen angegeben. Von der Austauschpflicht sind Konstanttemperaturkessel betroffen. Niedertemperatur- und Brennwertkessel hingegen dürfen weiterlaufen. Wer länger in seinem Haus wohnt, den betrifft die Austauschpflicht ebenfalls nicht. Alle neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden müssen zu mindestens 15 Prozent durch erneuerbare Energien unterstützt werden. Das sieht das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes vor. Wer komplett auf fossile Energien setzt, muss Alternativen wie zum Beispiel zusätzliche Dämmmaßnahmen realisieren, um die gesetzliche Vorschrift zu erfüllen.
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