Aus Versehen zugestochen

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Betrunkener Mann verletzt seinen Kumpel mit einem Messer – Geldstrafe und Therapie

Pforzheim/Mühlacker. Whiskey, Wodka, Rum: Silvester 2019 hatte der Angeklagte getrunken, bis er nicht mehr wusste, was er tat und versehentlich mit dem Messer zustach. Dass alkoholbedingte Schuldunfähigkeit nicht vor Strafe schützt, erfuhr der Mann, als er vom Amtsgericht Pforzheim zu Geldstrafe und Therapie verdonnert wurde.

Die Böller flogen, das Gejohle war laut – die Menschengruppe, die sich in der Nacht auf den 1. Januar 2019 am Mühlacker Bahnhof eingefunden hatte, ließ es krachen. Auch der Angeklagte amüsierte sich bestens oder doch zumindest so gut, dass er auch dann noch weiter feiern wollte, als die sich „Party“ schon längst aufgelöst hatte und einer seiner Bekannten ihn nach Hause bringen wollte. Als der Kumpel ihm mit den Worten „Komm, wir gehen. Jetzt!“ den Arm um die Schulter legte, um ihn von der Spaßzone wegzuziehen, stieß ihn der 36-Jährige weg.

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