Aus Rache die eigene Firma bestohlen

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Angeklagter zieht Einspruch gegen Höhe der Geldstrafe zurück

Maulbronn/Mühlacker (ra). Aus Ärger über seinen Vorgesetzten hat ein 28-Jähriger den eigenen Arbeitgeber bestohlen. Gestern stand er deshalb in Maulbronn vor Gericht und zog während der Verhandlung seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Es bleibt somit bei der von der Staatsanwaltschaft beantragten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro.

Zwischen Juli 2010 und Juli 2012 entwendete der Angeklagte in dem Mühlacker Unternehmen Servomotoren, Frequenzausrichter, Klemmen und andere Bauteile im Wert von mehr als 3000 Euro und versteigerte sie in einem Internetauktionsportal. Er sei mit seinem Vorgesetzten nicht klar gekommen, sagte der 28-Jährige. Dieser habe hinter seinem Rücken schlecht über ihn gesprochen, was ihm psychische Probleme beschert habe, weshalb er sich an seinem Chef rächen wollte.

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