Aufsichtsbehörde bestätigt Ergebnis von Bretten

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Bretten (pm). Das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Bretten vom 3.Dezember ist laut einer Prüfung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe nicht zu beanstanden und deshalb gültig.

Die Auszählung am Abend der Stichwahl hatte zwei Stimmen Vorsprung für Amtsinhaber Martin Wolff vor seinem schärfsten Konkurrenten, dem Stadtrat und Ortsvorsteher von Ruit, Aaron Treut, ergeben. Tags darauf war mehrfach neu ausgezählt worden, das Ergebnis wurde auf 4152 Stimmen für Wolff und 4140 für Treut korrigiert. Daraufhin hatte ein Bürger Einspruch eingelegt und die Entscheidung ans Regierungspräsidium delegiert.

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