Aufgeschnappt Game over
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Laut dem neuen Landesglücksspielgesetz darf an Heiligabend und am ersten Weihnachtsfeiertag nicht mehr an Geldspielautomaten gespielt werden. Darauf weist die Stadt Mühlacker hin. Spielotheken müssten, und das gelte auch für Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Totensonntag und Volkstrauertag, sogar ganz geschlossen bleiben.
Panik macht sich breit. Was, um Himmels willen, sollen wir an Heiligabend ohne Spielhalle tun? Den Baum bewundern? Lieder singen? Ist alles nichts im Vergleich zu den rotierenden Rädchen und dem melodiösen Dingelingeling der Automaten-Glocke, gefolgt vom süßesten aller Geräusche, dem Klimpern des verbliebenen Kleingelds im Schacht.
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