Asylbewerber akzeptiert Strafbefehl nicht

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Flüchtling sieht sich mit dem Vorwurf „Illegale Einreise“ konfrontiert – Mann aus Gambia bleibt der Verhandlung fern

In den Fängen der deutschen Justiz hat sich ein Flüchtling aus Gambia verheddert. Zwar wird er im Enzkreis geduldet, bis über seinen Asylantrag entschieden wird, doch seine illegale Einreise wertet der Maulbronner Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner als Straftat.

Maulbronn. „Viele Flüchtlinge reisen illegal ein. Das ist immer eine Straftat, die aber in vielen Fällen nicht verfolgt wird. Anders sieht es beispielsweise bei der Einreise von einem Asylbewerber aus einem sicheren Drittland aus, in dem er sich geraume Zeit aufgehalten hat und in dem vielleicht schon ein Asylantrag abgelehnt worden ist. Dann zieht der illegale Grenzübertritt einen Strafbefehl nach sich“, umreißt Dr. Bernd Lindner die Rechtslage.

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