Arbeitsplätze für Behinderte: Agentur erinnert Betriebe
Enzkreis
Enzkreis. Die Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim erinnert in einer Mitteilung alle Betriebe und Verwaltungen mit mehr als 20 Beschäftigten an die Pflicht, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erreichen sie die Quote nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht bislang nicht nachgekommen seien, könnten dies noch bis zum 31. März nachholen.pm
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