Anzeigepflicht für Abfalltransporte

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Enzkreis (pm). Firmen, die im Rahmen ihrer Unternehmungen Abfälle transportieren, müssen ab dem 1. Juni ihre Transporttätigkeit beim Umweltamt gebührenpflichtig anzeigen. Dies betrifft beispielsweise Handwerker, die Abfälle mitnehmen. Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind Betriebe, die pro Jahr weniger als zwei Tonnen gefährliche und weniger als 20 Tonnen nichtgefährliche Abfälle befördern. Die Transporteure haben mit zu bestätigen, dass sie die erforderliche Sach- und Fachkunde für die Transporte besitzen. „Beim Transport von Abfällen muss zumindest eine Kopie der bestätigten Anzeige mitgeführt werden“, sagt Axel Frey, der Leiter des Umweltamtes. Fahrzeuge seien nicht mit dem sogenannten A-Schild zu kennzeichnen.

Vordrucke für die geforderte Anzeige sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter „Was erledige ich wo?“ eingestellt. Fragen dazu beantworten Thomas Hauber und Uwe Munz unter der Telefonnummer 07231/308-9322 oder -9427.

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